Faktizität und Normativität
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Warum Jellinek? Weil bis zum heutigen Tag nicht einmal die Rechtswissenschaft mit Jellineks Doppelperspektive auf das Recht viel anzufangen weiß. So ist vieles verschüttet worden, was die moderne Staatsrechtslehre erst neuerlich, mitunter mühsam im Zuge wachsender Internationalisierung und Globalisierung, aufbaut. Die Allgemeine Staatslehre hat sich die Aufgabe gestellt, elementare Ordnungsphänomene zu durchdringen. Und auch wenn diese zum Teil ihre Gestalt gewandelt haben, so bleibt doch die Aufgabe nach wie vor aktuell; und mit ihr viele der bekannten Probleme, die immer noch Rätsel aufgeben. Eines dieser Rätsel ist das „Doppelleben“ des Rechts, nämlich „[e]inmal als tatsächliche Rechtsübung, als welche es eine der sozialen Mächte ist, die das konkrete Kulturleben eines Volkes ausgestalten. Sodann aber als ein Inbegriff von Normen, der bestimmt ist, in Handlungen umgesetzt zu werden.“ Diese kleine Passage, die sich in der „Allgemeinen Staatslehre“ findet, umreißt Jellineks großes Thema, sein Lebensthema, das sämtliche Stichwörter durchwirkt, die ihm den Rang eines Klassikers eingebracht haben. Mit Beiträgen von: Andreas Anter, Winfried Brugger+, Klaus Dicke, Christoph Enders, Christian Hillgruber, Jens Kersten, Stephan Kirste, Bart van Klink, Winfried Kluth, Oliver W. Lembcke, Elena Pribytkova, Manfred Rehbinder, Hans Vorländer, Manfred Walther