Das Gebot zur Führung des Rechtsformzusatzes im Kapitalgesellschaftsrecht
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Kapitalgesellschaften ermöglichen es ihren Gesellschaftern, das persönliche Risiko auf die geleistete Einlage zu begrenzen und das Risiko des unternehmerischen Scheiterns auf die Gläubiger zu verlagern. Entsprechend skeptisch werden Gesellschaften mit geringem Stammkapital beurteilt. Dies setzt wiederum erhebliche Anreize, die Rechtsform zu verschleiern. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr bestehen solche Anreize. Denn ist der potentielle Kontrahent mit der Rechtsform nicht vertraut, so steht zu befürchten, dass er ungeachtet der Wettbewerbsfähigkeit von Produkt und Unternehmen vom Vertragsschluss Abstand nimmt. Jacqueline Päßler untersucht, wie das deutsche Zivilrecht auf Verschleierungen der Rechtsform durch in- und ausländische Kapitalgesellschaften reagiert und ob diese Mechanismen auch international-privatrechtlich zur Anwendung gelangen.