Verfassungsrechtliche Vorgaben für die europäische Integration
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich seit den Anfängen der europäischen Integration in einer Vielzahl von Entscheidungen mit möglichen verfassungsrechtlichen Grenzen des europäischen Integrationsprozesses auseinandergesetzt und mit dem Solange-Vorbehalt, der Verfassungsidentität und der Ultra-vires-Kontrolle unterschiedliche Kontrollvorbehalte formuliert. Seine Urteile haben nicht nur für Diskussionen in der deutschen Rechtswissenschaft gesorgt, sondern - von vielen unbemerkt - die europäische Rechtsentwicklung sowie die Rechtsprechung anderer mitgliedstaatlicher Verfassungsgerichte entscheidend geprägt. Lisa-Karen Mannefeld zeichnet die Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts nach und stellt ihr die diesbezügliche Rechtsprechung der italienischen Corte costituzionale sowie des tschechischen Ústavní soud gegenüber, um deren unterschiedlichen Umgang mit Integrationsgrenzen aufzuzeigen und zu bewerten.