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Aktuelle Aspekte der Rechtslage zur Intersexualität
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Der Begriff Intersexualität beschreibt eine Vielzahl biologisch-somatisch gegebener Un- bzw. Mehrdeutigkeiten hinsichtlich der Geschlechtsmerkmale, die bereits bei der Geburt vorliegen, d. h. ein Mensch kann aufgrund von Varianten im anatomischen Erscheinungsbild weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden. Eine alternative Bezeichnung für dieses Phänomen lautet „Disorders of Sex Differentiation“ (Störung der Geschlechtsdifferenzierung, DSD). Sie wird aufgrund ihres Charakters als Oberbegriff z. T. bevorzugt, allerdings werden mit ihr - so wie mit weiteren Bezeichnungen wie „Zwitter“ oder „Hermaphrodit“ - auch negative Assoziationen verbunden, die oft im Zusammenhang mit einer Pathologisierung stehen.
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