Die Rechtswahlfreiheit im europäischen Kollisionsrecht
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Kaum ein anderes Instrument des Internationalen Privatrechts ist für den grenzübergreifenden Rechtsverkehr von so großer Bedeutung wie das Prinzip der Rechtswahlfreiheit. Rechtswahlklauseln gehören zum Standardrepertoire der internationalen Vertragspraxis und werden auch in anderen Bereichen immer beliebter. Während die Rechtswahl früher im nationalen Recht in erster Linie ein Instrument des Internationalen Vertragsrechts war, wurde sie im Zuge der Europäisierung des IPR rechtsgebietsübergreifend zum vorrangigen Anknüpfungsprinzip. Die Verteilung der einzelnen Rechtswahlnormen auf verschiedene Rechtsakte lässt allerdings die Sorge um die Kohärenz der Regelungen aufkommen. Die Arbeit widmet sich daher schwerpunktmäßig der Analyse der Rechtswahltatbestände der Rom I, Rom II, Rom III und der EuErb-VO und prüft kritisch, ob sich einzelne Aspekte der Rechtswahl vereinheitlichen lassen. Daneben enthält die Arbeit Überlegungen zur historischen und rechtstheoretischen Bedeutung der Parteiautonomie in Europa.