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Vom Republikschutz zum Verfassungsschutz?

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n den bisherigen Darstellungen der Geschichte der deutschen Nachrichtendienste ist der „Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung“ der Weimarer Republik vielfach unbeachtet geblieben. Zu Unrecht: Der Reichskommissar war der zentrale Inlandsnachrichtendienst auf Reichsebene, der die Reichsregierungen über Umsturzbewegungen, Spionage und sonstige innenpolitische Gefährdungen informierte. Dirk Emunds legt erstmals eine umfassende Untersuchung der Geschichte und der Aufgaben des „Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung“ vor. Er berücksichtigt dabei die strukturelle und personelle Ausstattung dieser Reichsbehörde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und institutionellen Strukturen des Republikschutzes des damaligen Deutschen Reiches werden ebenso analysiert wie die innenpolitischen Kompetenzstreitigkeiten mit den Sicherheitsbehörden auf Länderebene. Gestützt auf zahlreiche Quellen zeichnet der Autor ein anschauliches Bild der damaligen nachrichtendienstlichen Überwachung innenpolitischer Gefahren und Unruhen. Emunds vergleicht zudem den „Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung“ mit dem 1950 gegründeten Bundesamt für Verfassungsschutz. Hierbei widerlegt er die in der Vergangenheit aufgestellte These, der Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland sei ohne Beispiel in der deutschen Geschichte. Argumentativ und quellengestützt weist er vielmehr nach, dass der Reichskommissar sehr wohl als Vorläufer des Bundesamtes für Verfassungsschutz angesehen werden muss. Dirk Emunds schließt mit seiner Studie eine Forschungslücke und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Geschichte des Republik- und Verfassungsschutzes im 20. Jahrhundert.

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