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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Indien

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Gegenstand der Untersuchung sind die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Indien. Diese sogenannten „Menschenrechte der zweiten Generation“ stehen in den westlichen Staaten typischerweise im Schatten der bürgerlichen und politischen Menschenrechte der ersten Generation. In der indischen Verfassung und der Rechtsprechung der indischen Gerichte spielen sie jedoch seit jeher eine wichtige Rolle. Auch auf Völkerrechtsebene ist ihre Bedeutung gewachsen, wie sich zuletzt am Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 2008 ablesen lässt, das 2013 in Kraft getreten ist und dem derzeit 26 Staaten angehören. Die Untersuchung setzt sich erstmals mit der diesbezüglichen rechtlichen Situation in einem prominenten Schwellenland mit Blockfreienstatus und Großmachtambitionen auseinander, das als bevölkerungsreichste Demokratie der Welt gilt. Indiens soziale Probleme mögen allgemeinkundig sein, über seine Rechtsordnung und deren Bezüge zu den völkerrechtlichen Menschenrechtsverträgen ist in Deutschland jedoch viel zu wenig bekannt. Die Studie beschäftigt sich im Schwerpunkt mit den Schwierigkeiten bei der praktischen Verwirklichung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten in einem Schwellenland exemplarisch am Beispiel Indiens und dem Recht auf ausreichende Unterbringung. Dabei geht die Untersuchung ebenfalls darauf ein, wie leicht die Verwirklichung der Menschenrechte von Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppen mit politischen Zielen in Konflikt geraten kann. Die ersten Abschnitte skizzieren den besonderen Status und die besondere Problematik der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, insbesondere was deren gerichtliche Durchsetzbarkeit angeht, sowie die historische Entwicklung im Zuge der Entstehung der indischen Verfassung. In den folgenden Abschnitten widmet sich der Verfasser der Konkretisierung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in Indien, deren Umsetzung durch die indische Rechtsprechung und der Einflussnahme der Verfassungsrechtsprechung auf die Entwicklung der Rechte in Indien. Der zentrale Abschnitt 5 widmet sich dann ausschließlich dem Recht auf ausreichende Unterbringung, welches im Kernbereich der Zweitgenerationsrechte liegt. Der Schwerpunkt liegt auf der Konkretisierung des Rechts auf ausreichende Unterbringung vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Indiens. Der Verfasser verdeutlicht, dass Indiens prekäre Wohnsituation nicht nur am Maßstab des Zweitgenerationsrecht aus Art. 11 I Sozialpakt, sondern auch am Maßstab von Erstgenerationsrechten zu messen ist. Abschnitt 6 der Untersuchung wendet sich den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen des Rechts auf ausreichende Unterbringung in Indien zu, wobei der Fokus hier auf der Durchsetzung dieses Rechts durch das Staatenberichtsverfahren liegt. In einem letzten Abschnitt werden die Ergebnisse dargestellt. Die Untersuchung schließt mit einem umfassenden Katalog an konkreten Handlungsempfehlungen an die indische Regierung zur besseren Gewährleistung des Rechts auf ausreichende Unterbringung.

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