Theorie und Wirklichkeit der Integrationsverantwortung deutscher Verfassungsorgane
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Mit dem Konzept der Integrationsverantwortung hat das Bundesverfassungsgericht ein für das Verhältnis von nationalem Verfassungs- und europäischem Unionsrecht zentrales Rechtsinstitut geschaffen, das insbesondere dem deutschen Bundesgesetzgeber aufgibt, den Prozess der europäischen Integration aktiv zu steuern und zu überwachen. Hintergrund ist dabei die Annahme, dass allein die in den Mitgliedstaaten verfassten Staatsvölker Subjekte demokratischer Legitimation sein könnten. Die Europäische Union bilde demgegenüber lediglich einen abgeleiteten politischen Sekundärraum, dessen Befugnisse eng umgrenzt bleiben müssten. Michael Tischendorf beleuchtet Ursprünge, Grundlagen und Ausformungen dieses im Jahre 2009 interpretativ gewonnenen Konzepts, um es sodann mit seiner rechtstatsächlichen Handhabung zu konfrontieren. Dabei lenkt er den Blick auf zahlreiche Schwierigkeiten, deren Überwindung die Frage nach der Verfasstheit Deutschlands neu entfachen könnte.