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Der Erbvertrag als Problem von Rechtswissenschaft

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Die gegenwärtige Lehre schreibt dem Erbvertrag eine merkwürdige 'Doppelnatur' als Vereinigung von Vertrag und Verfügung von Todes wegen zu. In der Pandektenwissenschaft war die Konstruktion des Erbvertrags umstritten. Dagegen wird für die klassische Naturrechtslehre - vor Savignys allgemeinem Vertragsbegriff - kein Problem einer Einordnung des Erbvertrags mit allgemeinen Begriffen des (Zivil-)Rechts berichtet. Jan Ulrich untersucht, wie der Erbvertrag in klassischer Naturrechtslehre, historischer Rechtsschule und Pandektenwissenschaft sowie in der Zivilrechtslehre des 20. und frühen 21. Jahrhunderts in das (Zivil-)Rechtssystem eingeordnet werden konnte bzw. eingeordnet wird. Dabei legt er eine eingehende Analyse des jeweiligen Vertragsbegriffs zugrunde und gewinnt dadurch Erkenntnisse nicht nur für eine Geschichte des Erbvertrags, sondern auch für die Geschichte eines allgemeinen Vertragsbegriffs.

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