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Die Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zu unterhaltsrechtlichen Ansprüchen zwischen Verwandten. Die Untersuchung bettet ausgewählte Entscheidungen in die seinerzeit in der Rechtslehre geführten unterhaltsrechtlichen Diskussionen ein. Neben den Ansprüchen, ihren Grundlagen und Rechtsfolgen selbst werden in einem eigenen Teil die seinerzeit bedeutenden Kriterien für die Einordnung als eheliche oder nichteheliche Geburt dargestellt. Die konkreten Folgen einer ehelichen und nichtehelichen Geburt werden in den beiden anschließenden, zentralen Teilen der Arbeit behandelt. Ausgangspunkte sind aber jeweils die Entscheidungen der Gerichte im 19. Jahrhundert, etwa bis zum Erlass der Reichsjustizgesetze. Die Berücksichtigung der Partikularrechte, im Besonderen, aber nicht ausschließlich der großen Kodifikationen sowie der zeitgenössischen Literatur, erfolgt in ergänzender und erweiternder Hinsicht. Die rechtliche Analyse im Schlussteil nimmt wesentliche Kontroversen heraus und zeigt auf, wie diese vom Gesetzgeber entschieden worden sind.

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2017

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