Asylanerkennung in Deutschland: wie Föderalismus diskriminiert
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In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland rapide angestiegen. Der Frage, ob Asylverfahren bundesweit einheitlich gehandhabt werden, wird in der politischen und wissenschaftlichen Debatte über die Flüchtlingszuströme jedoch nur unzureichend nachgegangen. Die Arbeit untersucht daher, ob es trotz einheitlicher Vorgaben des Asylrechts und der Zuständigkeit durch eine Bundesbehörde zwischen den Bundesländern erkennbare Unterschiede in der Anerkennung des Asyl- und Flüchtlingsstatus gibt. Um die administrative Umsetzung von Asylrecht zu klären, wird auf die Prinzipal-Agent-Theorie des Föderalismus zurückgegriffen. Mithilfe von Aggregatdaten zu Entscheidungen über Asylanträge von 2010 bis 2015 wird untersucht, wie die einzelnen Bundesländermerkmale auf den Ausgang eines Asylgesuchs wirken. Die auf einer Prais-Winsten-Transformation beruhende statistische Makroanalyse zeigt, dass eine Diskriminierung im deutschen Föderalismus nicht auszuschließen ist, und stützt damit die These von systematischen Anpassungen an länderspezifische Bedingungen.