Staat und Diversität
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Seit den 1990er-Jahren wird zunehmend hörbar der Anspruch formuliert, dass Diversität gefördert und in den Strukturen von Staat und Gesellschaft verwirklicht werden sollte. Dieser Vielfaltsimperativ überrascht, weil die westliche Gesellschaft mit dem Pluralismus ein tragfähiges Leitbild hat. Diversität steht für ein gesellschaftstheoretisch ambitioniertes Konzept sozialer Ordnung. Der Begriff transportiert – und das macht ihn auch für die Rechtswissenschaft besonders interessant – eine komplexe, überwiegend noch diffuse Demokratietheorie, in dem sich Gesellschafts- und Verfassungstheorie treffen. Die Studie untersucht den tatsächlichen und intellektuellen Rahmen des Diversitätsdenkens, und unternimmt es, die theoretischen und dogmatischen Folgen für den modernen Verfassungsstaat aufzuzeigen. Die These lautet, dass eine diverse Gesellschaft notwendig mit Identitätspolitik einhergeht, in deren Folge identitäre Gruppen nach einem »exklusionsfreien Konsens« verlangen. Diversität und Identität stellen mit ihrer neotribalen Neigung tragende Institutionen des liberalen Verfassungsstaates in Frage, das Mehrheitsprinzip, den Gleichheitssatz und das Politische in der parlamentarischen Demokratie. So belegt die Entpolitisierung gesellschaftlicher Konflikte, dass die Politik gegenüber Diversitätsansprüchen aus der Gesellschaft aufgeschlossen ist, indem sie auf Moral und Recht setzt. Nicht mehr nur politische Minderheiten begreifen sich als identitäre Gruppen, auch Mehrheiten haben begonnen, diesen Schritt zu gehen. Wir sehen die Rückkehr des Hasses in die politische Auseinandersetzung. Das Diversitätskonzept sollte deshalb für die liberale Demokratie freiheitsgerecht gedacht werden.