Über die Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes am Beispiel gleichgeschlechtlich orientierter Personen und Paare
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Die Autorin untersucht die Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes anhand des Phänomens des Verfassungswandels. Dieser Begriff beschreibt die Änderung einer Verfassungsnorm ohne Textänderung. Der Begriff des Verfassungswandels wird in der Staatsrechtslehre seit der Existenz von Verfassungen auf deutschem Staatsgebiet diskutiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die dogmatischen Grundlagen, Ausprägungen und Grenzen des Verfassungswandels unter Geltung des Grundgesetzes als rigider Verfassung. Grenzen dieser Wandlungsfähigkeit ergeben sich dabei vor allem im Hinblick auf die derzeit in Öffentlichkeit und Rechtslehre vieldiskutierte Frage nach der Zulässigkeit der einfachgesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne vorherige Änderung von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz.
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Über die Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes am Beispiel gleichgeschlechtlich orientierter Personen und Paare, Franziska Kramer
- Jazyk
- Rok vydání
- 2017
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Platební metody
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- Titul
- Über die Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes am Beispiel gleichgeschlechtlich orientierter Personen und Paare
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Franziska Kramer
- Vydavatel
- PL Academic Redearch
- Rok vydání
- 2017
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3631737580
- ISBN13
- 9783631737583
- Série
- Mannheimer Beiträge zum öffentlichen Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Autorin untersucht die Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes anhand des Phänomens des Verfassungswandels. Dieser Begriff beschreibt die Änderung einer Verfassungsnorm ohne Textänderung. Der Begriff des Verfassungswandels wird in der Staatsrechtslehre seit der Existenz von Verfassungen auf deutschem Staatsgebiet diskutiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die dogmatischen Grundlagen, Ausprägungen und Grenzen des Verfassungswandels unter Geltung des Grundgesetzes als rigider Verfassung. Grenzen dieser Wandlungsfähigkeit ergeben sich dabei vor allem im Hinblick auf die derzeit in Öffentlichkeit und Rechtslehre vieldiskutierte Frage nach der Zulässigkeit der einfachgesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne vorherige Änderung von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz.