Die Personenfreizügigkeit nach liechtensteinischem Recht
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Die liechtensteinische Personenfreizügigkeit widerspiegelt einen kontrovers diskutierten Sachkomplex. Aufgrund seiner geografischen Lage und Kleinheit verfügt das Fürstentum Liechtenstein im Bereich der Personenverkehrsfreiheit über eine europaweit einzigartige Sonderlösung. In den letzten Jahren stellte sich jedoch ausgehend vom Dienstleistungsgewerbe vermehrt die Frage, ob strenge Zugangsbeschränkungen Fluch oder Segen für einen modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort bedeuten. Die vorliegende Arbeit untersucht im Vergleich mit dem liechtensteinischen Ausländergesetz das geltende liechtensteinische Personenfreizügigkeitsrecht unter Berücksichtigung der historischen Entwicklungen. Im Anschluss daran bietet die Arbeit Denkanstösse für etwaige Reformmöglichkeiten.