Der Bundestagsausschuss für Verteidigung: der Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit/Ausschuss für Verteidigung - Juli 1955 bis Januar 1956
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Mit der Ernennung der ersten 101 Freiwilligen fand die Aufstellung der bundesdeutschen Streitkräfte am 12. November 1955 einen ersten symbolischen Höhepunkt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildete das Freiwilligengesetz, das die Bundesregierung ermächtigte, 6000 freiwillige Soldaten für den Aufbau von Schulen und Lehrverbänden einzustellen. Die im vorliegenden Band abgedruckten Protokolle des Bundestagsausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit, der im Januar 1956 in Ausschuss für Verteidigung umbenannt wurde, gewähren aufschlussreiche Einblicke in den Entstehungsprozess der Wehrgesetzgebung und der »Zweiten Wehrergänzung« des Grundgesetzes. Weitere wichtige Themen, die vom Ausschuss zwischen Juli 1955 und Januar 1956 diskutiert wurden, waren der Wehretat, die Aufrüstung, Besoldungsfragen, die Übernahme des BGS in die Bundeswehr, die Zenker-Rede, der Fall Karst, der Wehrbeauftragte, Rüstungsfragen sowie die Arbeit des Personalgutachterausschusses. Die Ausschussprotokolle belegen die engagierte Mitwirkung des für Fragen der Verteidigung zuständigen Parlamentsausschusses bei der Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft. Im Spannungsverhältnis zu den beschleunigten Aufstellungsanforderungen der Bundesregierung beharrte er auf grundlegende und sorgfältige Beratungen. Auch auf diese Weise setzte er stellvertretend für die Ausschüsse ein markantes Ausrufezeichen für parlamentarische Willensbildung in einem politischen Umfeld, das gemeinhin als Kanzlerdemokratie und Fraktionenparlament charakterisiert wird. Die 25 kommentierten und durch umfangreiche Register erschlossenen Wortprotokolle stellen einen zentralen Quellenbestand für die Gründungsphase der Bundeswehr und die Geschichte des bundesdeutschen Parlamentarismus in den 1950er-Jahren dar.