Materialien zur Geschichte der österreichischen Grundrechte
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Die Entstehung des StGG und sein Fortwirken bis heute Mit Wiederherstellung der 1848 für Ungarn erlassenen konstitutionellen Verfassung nach Zustandekommen des Ausgleichs zu Jahresbeginn 1867 sah sich der österreichische Reichsrat veranlasst, auch für die cisleithanischen Länder eine Rückkehr zu früheren konstitutionellen Konzepten anzubahnen. Der zu diesem Zweck vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Verfassungsausschuss folgte dabei dem Vorbild der mit Oktroi vom Kaiser in Geltung gesetzten Reichsverfassung 1849. Der deutschliberale Abgeordnete Eduard Sturm, ein Anwalt aus der mährischen Landeshauptstadt Brünn wurde dazu bestimmt, den Entwurf für einen Grundrechte-Katalog auszuarbeiten. Nach Überarbeitung seines „Ur-Entwurfs“ durch ein Subkomitee des Verfassungsausschusses blieben im Wesentlichen jene Grundrechte Bestandteil des vom Reichsrat im Dezember 1867 beschlossenen Staatsgrundgesetzes (StGG) über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welche auch 1849 schon in Geltung standen. Sturm notierte auf einem Blatt mit Notizen über die Ergebnisse der Verhandlungen lapidar: „Alles 1849“!