Die Entstehung der bayerischen Notariate - Politikum und Institutionalisierung
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Das Werk behandelt anhand teilweise neuer und aufschlussreicher Einblicke die Entstehungsgeschichte des Notariats in Bayern innerhalb der ersten zwei Phasen seiner Entwicklung im 19. Jahrhundert, welche schließlich in dem bayerischen Notariatsgesetz von 1861 mündete. Das bayerische Notariatsgesetz von 1861 stellte den Grundstein des modernen Notariats in seiner heutigen Form dar und leitete einen umfassenden Modernisierungsschub im Königreich Bayern ein. Obwohl dieses Gesetz nur 38 Jahre lang galt, sind dessen Grundgedanken bis in die heutige Zeit maßgebend. Diese Rechtsentwicklung beginnt mit der Verhinderung eines selbständigen Notariats nach „französischem Vorbild“ und einer Beschränkung auf das Wechselnotariat im rechtsrheinischen Bayern. Gleichzeitig bestand in der sog. Rheinpfalz ein bereits abgeschlossener abweichender Entwicklungsprozess zu einem selbständigen Notariat französischer Prägung, welches auch nach Eingliederung der Pfalz als sog. linksrheinisches Bayern im Königreich fortbestand. Das selbständige Notariat war erheblichen Vorbehalten und Vorurteilen ausgesetzt: Der bayerische König und die konservativen Politiker in Bayern misstrauten einem Notariat, welches aus der rechtsrheinischen Pfalz kam und überdies seinen Ursprung im revolutionären Frankreich hatte. Man fürchtete eine Demokratisierung und Entmachtung des Königs durch die Umsetzung liberaler Gesetzesinitiativen, welche 1848 unter dem Druck der liberalen Bewegung beschlossen worden sind. Die Angst vor einem von den Gerichten und dem Staat unabhängigen vierten Institut neben der Judikative, Legislative und Exekutive, legte der Entwicklung eines selbständigen Notariats im 19. Jahrhundert erhebliche Hindernisse entgegen, welche durch diese Dissertation anschaulich aufgezeigt werden. Das Buch bietet eindringende Nahaufnahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses jener Zeit, u. a. anhand höchst interessanter Archivalien. Des Weiteren werden insbesondere die Vorgeschichte des Notariats, das französische Ventôse-Gesetz als Vorbild, die gleichzeitigen Gesetzgebungsprozesse in Österreich, die Stellung des Notars als unabhängiger „mittelbarer Staatsdiener“, die Entwicklung des Hypothekenkredits, die strenge Dienstaufsicht über die Notare sowie der Zugang der Juden zum neuen Notariat beschrieben.