Umsetzung der Vollstreckung und Sicherung nach dem Lugano-Übereinkommen in das Schweizer Recht
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Das internationale Zivilprozessrecht sah sich in den letzten Jahren mit wesentlichen Veränderungen konfrontiert. Das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (revidiertes Lugano-Übereinkommen) trat am 1. Januar 2011 in der Schweiz in Kraft. Es handelt sich dabei um das Nachfolgeabkommen zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988. Gleichzeitig stellt es das Parallel-Abkommen zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dar, welche ihrerseits am 10. Januar 2015 durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ersetzt wurde. Die vorliegende Arbeit untersucht im Wesentlichen die Umsetzung der Vorschriften des revidierten Lugano-Übereinkommens im Bereich der grenzüberschreitenden Vollstreckung und Sicherung von Geldforderungen in der Schweiz auf ihre Konformität mit dem Staatsvertrag. Daneben wird die Frage behandelt, was eine erneute Revision des Lugano-Übereinkommens und eine damit verbundene Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 für die Vollstreckung und Vollstreckungssicherung in der Schweiz bedeuten würde.