Das neue Bauvertragsrecht
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Die neue Rechtsmaterie Zum 1.1.2018 werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingefügt. Dem auf längere Sicht angelegten Bauvertrag soll insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen werden: - Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, - Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme sowie die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund. - Speziell für Bauverträge von Verbrauchern werden darüber hinaus Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, zum Recht des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags und zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen vorgeschlagen. - Mit Blick auf ihre Besonderheiten werden zudem einige Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge vorgeschlagen. Außerdem wird das Recht der Mängelhaftung an die Rechtsprechung des Gerichtshofs angepasst (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 – C 65/09 und C 87/09). Zur Verbesserung der Rechtssituation von Werkunternehmern, die mangelhaftes Baumaterial gekauft und im Rahmen eines Werkvertrags verbaut haben, sollen diese Regelungen darüber hinaus auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten. Handlich, praxisgerecht, umfassend Die Erläuterungen aus der Praxis sind geschrieben für die Praxis; präzise, verständlich, so konzentriert wie möglich und so ausführlich wie nötig.