Soll und kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt werden?
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Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wesentlicher Teil des Binnenmarktes. In ihr treffen Brennpunkte der aktuellen Politik in Europa zusammen: Migration, Sicherung von Sozial- und Arbeitsstandards und Wettbewerb. Zuletzt ist die Freizügigkeit in manchen Mitgliedstaaten in die Kritik geraten, sowohl in Bezug auf den Zugang zur Arbeit und jenen zu Sozialleistungen als auch auf die Entsendung von Arbeitnehmern (die jedenfalls politisch einzubeziehen ist). Die Abhandlung untersucht, inwieweit eine Beschränkung der Freizügigkeit aus Sicht des Autors politisch zu erwägen und mit dem Primärrecht vereinbar wäre. Vorgeschlagen wird, die Freizügigkeit nicht im Kernbereich, sehr wohl aber an den Rändern einzuschränken, insbesondere bei der Verlängerung des privilegierten Aufenthaltsrechts und beim privilegierten Zugang zu Sozialleistungen, weil der EuGH in seinem unablässigen Streben nach möglichst großer „Effektivität“ des Unionsrechts (auch) in diesem Bereich zu weit gegangen ist.