Unechte Umsatzsteuerbefreiungen im Unionsrecht
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Seit dem Erlass der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 verfügen die Mitgliedstaaten im Bereich des harmonisierten EU-Mehrwertsteuersystems nicht zuletzt mit Blick auf Befreiungen nur noch über geringfügige Gestaltungsspielräume. Ging es angesichts dieser europarechtlichen Überlagerung des nationalen Umsatzsteuerrechts lange Zeit um Fragen der richtlinienkonformen Umsetzung und unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinienbestimmungen, keimte erst in der jüngeren Vergangenheit die Diskussion auf, ob insbesondere die sekundärrechtlichen Regelungen auf dem Gebiet unechter Steuerbefreiungen mit den höherrangigen Vorgaben des vertraglichen Primärrechts in Einklang stehen. Diese Arbeit befasst sich mit der allgemeinen Primärrechtskonformität unechter Steuerbefreiungen am konkreten Beispiel der Postdienstleistungen. Zunächst werden dazu die europarechtlich zwingenden Vorgaben zur unechten Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen „öffentlicher Posteinrichtungen“ gemäß Art. 132 Abs. 1 lit. a MwStSystRL im Lichte der einschlägigen EuGHRechtsprechung eingehend analysiert, die Umsetzung in das deutsche Recht gemäß § 4 Nr. 11b UStG auf ihre Richtlinienkonformität hin bewertet sowie die Auswirkungen der Postdienstbefreiung in ökonomischer Hinsicht näher beleuchtet. Sodann wendet sich die Untersuchung der allgemeinen Frage zu, ob die Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wie sie durch unechte Befreiungen samt Vorsteuerausschluss regelmäßig ausgelöst werden, den primärrechtlichen Anforderungen des Unionsrechts (Beihilfenverbot, Grundfreiheiten, Unionsgrundrechte und allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz) standhalten. Die Arbeit wurde mit dem Albert-Hensel-Preis 2017 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft ausgezeichnet.