Die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren in der Schweiz
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Ein klassisches Insolvenzverfahren dient im Kern der staatlich erzwungenen Durchsetzung privater Forderungen. Gerade dieser zwangsvollstreckungsrechtliche Charakter führt zu einer territorialen Prägung der Materie, was sich im schweizerischen Internationalen Konkursrecht stark widerspiegelt: Nach IPR-Gesetz ist eine internationale insolvenzrechtliche Zusammenarbeit nur in den engen Schranken des als Rechtshilfeverfahren ausgestalteten «IPRG-Konkurses» möglich. Universaler konzipiert sind die Verfahren in Deutschland, Österreich oder in der EU-Insolvenzverordnung, wo grundsätzlich eine echte Wirkungserstreckung möglich ist. Die vorliegende Arbeit untersucht diese unterschiedlichen Systeme rechtsvergleichend. Besondere Berücksichtigung findet dabei die laufende Revision des 11. Kapitels des IPRG.