Das Obligationenrecht
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Die Kommentierung zeigt die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre bezüglich Art. 1–18 OR auf. Dazu enthält sie eine allgemeine Einleitung zum Schweizerischen Obligationenrecht, in welcher das OR von 1911, dessen Grundbegriffe und die Entstehungsgründe der Obligation erläutert werden. Art. 1-18 OR sind so grundsätzlicher Natur, dass sie auch neuste Entwicklungen wie etwa die auf der Blockchain-Technologie basierenden «Smart Contracts» und überhaupt den elektronischen Geschäftsverkehr auffangen können. In gewissen Punkten sind jedoch Anpassungen des Gesetzes notwendig geworden, wie etwa für die elektronische Signatur (Art. 14 IIbis OR) und die elektronische öffentliche Beurkundung (EöBV). Die Kommentierung stellt jedoch auch anscheinend Bewährtes in Frage, indem sie etwa im Rahmen von Art. 18 einer ausschliesslich objektiv-konkreten Auslegung das Wort redet. Sämtliche Fragen werden auch rechtsvergleichend erläutert, wobei schweizerische (OR 2020) und internationale Reformprojekte (PECL, DCFR, PICC) ebenfalls systematisch mitberücksichtigt werden.
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Das Obligationenrecht, Christoph Müller-Hofstede
- Jazyk
- Rok vydání
- 2018
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Das Obligationenrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Christoph Müller-Hofstede
- Vydavatel
- Stämpfli Verlag
- Rok vydání
- 2018
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3727233915
- ISBN13
- 9783727233913
- Série
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Die Kommentierung zeigt die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre bezüglich Art. 1–18 OR auf. Dazu enthält sie eine allgemeine Einleitung zum Schweizerischen Obligationenrecht, in welcher das OR von 1911, dessen Grundbegriffe und die Entstehungsgründe der Obligation erläutert werden. Art. 1-18 OR sind so grundsätzlicher Natur, dass sie auch neuste Entwicklungen wie etwa die auf der Blockchain-Technologie basierenden «Smart Contracts» und überhaupt den elektronischen Geschäftsverkehr auffangen können. In gewissen Punkten sind jedoch Anpassungen des Gesetzes notwendig geworden, wie etwa für die elektronische Signatur (Art. 14 IIbis OR) und die elektronische öffentliche Beurkundung (EöBV). Die Kommentierung stellt jedoch auch anscheinend Bewährtes in Frage, indem sie etwa im Rahmen von Art. 18 einer ausschliesslich objektiv-konkreten Auslegung das Wort redet. Sämtliche Fragen werden auch rechtsvergleichend erläutert, wobei schweizerische (OR 2020) und internationale Reformprojekte (PECL, DCFR, PICC) ebenfalls systematisch mitberücksichtigt werden.