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Was in heutigen Rechtsordnungen zivilrechtlich einen Willensmangel bildet und strafrechtlich als Erpressung oder Nötigung verfolgt wird, war bereits im römischen Recht eine hybride Materie. Die Autorin geht mit einer umfassenden Analyse der „formula Octaviana“ bei Cicero dem Ursprung der „actio quod metus causa“ im gewaltgeprägten Kontext der späten Republik auf den Grund und untersucht die Entwicklung dieser besonderen Klage, die im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Bestrafung des Täters und dem Bedürfnis der Schadenswiedergutmachung beim Opfer stand. Zentral ist die Auslegung des „quadruplum“ als Strafe für die Furchterregung und nicht für die unterbliebene Restitution. Auch rein sachverfolgende Klagealternativen werden beleuchtet.