Vom Recht, Rechte zu haben
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Mit einem Nachwort von Astra Taylor Menschen haben Rechte, allein aufgrund der Tatsache, dass sie Menschen sind – so die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Dem widerspricht Hannah Arendt mit ihrem Konzept vom »Recht, Rechte zu haben«: Nur als Mitglied einer politischen Gemeinschaft, eines Staates, kann eine Person Grundrechte in Anspruch nehmen, hat sie ein Recht auf Bildung, auf Arbeit, Gesundheit, Kultur etc. Arendts Befund ist die Unzulänglichkeit der Menschenrechte als kohärentes theoretisches Konzept für demokratische Politik. Die Autor_innen aus unterschiedlichen Fachbereichen – darunter Geschichte, Recht, Politik und Literaturwissenschaft – analysieren den Satz von Hannah Arendt, kontextualisieren ihn in zeitgenössische Debatten und politische Problemlagen. Arendts Aussage ist heute, in Zeiten sogenannter Flüchtlingskrisen und außerstaatlicher Kriege von erschreckender Aktualität und zum Zentrum einer entscheidenden und lebhaften Debatte in Politik und Wissenschaft geworden.