Kein Licht am Ende des Tunnels
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Sie wollten nur eine Familie sein, wie Millionen andere Menschen auch. Doch zwischen dem Wunsch und der Wirklichkeit stand die Berliner Mauer. Sie zu überwinden war unmöglich. Rudolf Müller jedoch resignierte nicht und grub von West-Berlin aus einen Tunnel unter der Mauer, neben dem entstehenden Springer-Hochhaus, unter der Zimmerstraße hindurch – ein vermeintlich sicherer Weg. Doch dann stand da auf der anderen Seite plötzlich ein Grenzer, nicht erwartet, aber doch real. Er hatte die Waffe angehoben und wollte die Familie kontrollieren, als diese gerade auf den Tunnel zulief. Müller wusste keinen Ausweg und schoss, bevor es womöglich der andere getan hätte. Ein junger Mensch, der Grenzsoldat Reinhold Huhn, war tot. Aus bisher unveröffentlichten Dokumenten der Grenztruppen, der Polizei als auch der DDR-Staatssicherheit wird deutlich, wie seinerzeit bei den Ermittlungen getrickst und geschlampt, wie Wahrheiten verdreht wurden. Reinhold Huhn wird nach seinem Tod in der DDR zum Helden stilisiert, Schulen und Straßen werden nach ihm benannt. Rudolf Müller und seine Familie bleiben ihr Leben lang von diesen Ereignissen im Juni 1962 gezeichnet. Nach dem Fall der Mauer holt ihn die Vergangenheit wieder ein. Das Landgericht Berlin verurteilt ihn 1999 wegen Totschlags zu einem Jahr auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof korrigiert das Urteil auf Mord, belässt es aber bei der Strafhöhe. Ein einmaliger Fall in der deutschen Rechtsprechung, der viele Fragen offen lässt.