Das neue deutsche Pflichtteilsrecht und das Recht der englischen "family provision"
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Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob nahe Angehörige nach deutschem und nach englischem Recht stets einen Anspruch auf Teilhabe am Nachlass des Erblasser haben und inwieweit dieser – sofern vorhanden – beeinflusst werden kann. Das englische Pendant des Pflichtteilsrechts, die so genannte family provision, ist dem deutschen Recht in vielen Punkten zwar ähnlich, jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Das Pflichtteilsrecht, das einen enormen Eingriff in die Testierfreiheit des Erblassers darstellt und daher schon seit jeher kontrovers diskutiert wird, gibt Anlass dazu, es mit einer ausländischen Rechtsordnung zu vergleichen, die ein Pflichtteilsrecht wie das Unsere nicht kennt und die die soziale Problemstellung auf andere Weise löst. Die Untersuchung soll die Schnittpunkte und wesentlichen Unterschiede beider Rechtssystem darstellen. Ziel der Untersuchung ist es, zunächst Erkenntnis und Verständnis über Sinn, Funktionsweise und Effektivität des neuen deutschen Pflichtteilsrechts sowie des englischen Pendants zu erlangen. Untersucht wird weiterhin, ob und inwieweit die Europäische Erbrechtsverordnung die beiden Rechtsinstitute berührt. Der rechtsvergleichende Ansatz ermöglicht dabei die Herleitung bzw. Entwicklung von Gestaltungsmöglichkeiten in der Rechtspraxis.