Lebensbild und Bereicherung
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Schriftsteller leben vom Schreiben und schreiben vom Leben. Der Stoff, auf den sie zurückgreifen, ist oft das Lebensbild anderer, welches ihre schöpferischen Möglichkeiten maßgeblich bereichert. Dennoch lehnt die Rechtsordnung bereicherungsrechtliche Ansprüche bei der Verwendung von Persönlichkeitsmerkmalen realer Personen in der Literatur ab. Ausgehend von dem generellen Spannungsverhältnis zwischen kreativen Texten und Persönlichkeitsrechten werden die Modalitäten der Interpretation und die Logik der Abwägung mit den Grundrechten der Kunst- und Meinungsfreiheit dargestellt. Anhand exemplarischer Verfahren wird gezeigt, wie die Gerichte den Spezifika literarischen Schreibens gerecht werden wollen - was freilich auch in jüngerer Vergangenheit Buchverbote nicht verhindern konnte, da auf den Schaden der als Vorbild fungierenden Person abgestellt wurde. Hier rückt nun der Nutzen der AutorInnen in den Vordergrund und es wird dafür plädiert, diesen mittels Verwendungsanspruch abzugelten.