Pauschalreisegesetz
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In Umsetzung der Reise-Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde das neue Pauschalreisegesetz – PRG (BGBl I 2017/50) beschlossen, das auf alle ab 1.7.2018 abgeschlossenen Verträge anzuwenden ist. Das Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft erörtert das neue Gesetz erstmals umfassend und praxisnah und befasst sich auch mit korrespondierenden Bestimmungen (Vorgängerbestimmungen im KSchG, Parallelnormen des deutschen BGB, Pauschalreiseverordnung, Unionsrecht).• Geltungsbereich• Definitionen • Abgrenzung Pauschalreise und verbundene Reiseleistungen• Informationspflichten• Vertragsinhalt• Übertragung und Änderungen des Pauschalreisevertrages• Rücktrittsrecht • Leistungserbringung • Gewährleistung und Schadenersatz• Insolvenzabsicherung• anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit