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Die Eizellspende de lege ferenda

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Die heterologe Eizellspende ist eine in der Reproduktionsmedizin mittlerweile anerkannte Behandlung zur Überwindung von Kinderlosigkeit bei weiblicher Sterilität. In Deutschland ist die Eizellspende im heterologen Verhältnis gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG verboten. Der deutsche Gesetzgeber sieht verschiedene Risiken für Spenderin und Empfängerin sowie durch die Entstehung einer gespaltenen Mutterschaft das Kindeswohl gefährdet. Die Legalisierung der Eizellspende wird seit dem in Kraft treten des ESchG und einem Urteil des EGMR gegen Österreich zur Reproduktionsmedizin aus dem Jahr 2011 kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund wird den Fragen nachgegangen, ob das Verbot der heterologen Eizellspende verfassungs- und völkerrechtskonform ist und wie der deutsche Gesetzgeber den vormals vorgebrachten Bedenken durch umfassende Reglementierung entsprechen könnte. Da die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zum europäischen- und nicht-europäischen Ausland mit dem Eizellspendeverbot mittlerweile eine Außenseiterrolle einnimmt, gilt es, einen sich bisher in anderen Ländern abzeichnenden Legalisierungstrend aufzuzeigen. Zentraler Bestandteil dieser Arbeit ist daher ein Rechtsvergleich permissiver Regelungen/Kodifikationen ausgewählter europäischer und nicht-europäischer Staaten bzgl. heterologer Fortpflanzungsmethoden und eine mögliche Übertragung der dort entwickelten Grundsätze in einen die Interessen der Beteiligten (Spenderin, Empfängerin und Kind) berücksichtigenden Änderungsvorschlag für die Bundesrepublik Deutschland.

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