Haftung für Suchwortergänzungen
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Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts aufgrund automatisch erstellter Wortkombinationen im Rahmen der Suchwortergänzungsfunktionen von Internetsuchmaschinen („Autocomplete“) beschäftigten sowohl die deutsche als auch die französische Rechtsprechung. Vera Eickhoff stellt die unterschiedlichen Herangehensweisen an diese neuartige Form der Informationsvermittlung in beiden Rechtsordnungen dar und beleuchtet den Umgang mit algorithmisch generierten Inhalten im Bereich des Äußerungsrechts. Dabei wird eine nachträgliche einzelfallbezogene Sperrung von Wortkombinationen einer vorab vorzunehmenden allgemeinen Ausgestaltung der Funktionen gegenübergestellt. Im abschließend entwickelten Haftungskonzept werden Ansätze beider Rechtsordnungen kombiniert, um sowohl die persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Betroffenen als auch die Relevanz von Suchmaschinen für die Informationsfreiheit der Internetnutzer zu berücksichtigen.