Ehrenamtliches Engagement aus arbeitsrechtlicher Sicht
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Nicht zuletzt infolge einiger unvorhergesehener Katastrophen- und Notsituationen in den letzten Jahren ist die Bereitschaft zur Übernahme und Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in Deutschland merklich angestiegen. Die Ausübung eines Ehrenamts liegt derzeit also im allgemeinen Trend der Zeit. Die gesellschaftliche Entwicklung hin zu einer zunehmenden Selbstverständlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeitsausübung im Alltag bringt jedoch auch eine nicht unerhebliche Anzahl an rechtlichen Fragen und Problemen mit sich. Das Wesen sowie die Systematik des Ehrenamts stellen sich nämlich als äußerst facettenreich dar, weshalb in Bezug auf die Begründung, Übernahme und Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten oftmals auch keine einheitliche, allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. In diesem Rahmen ist auch eine Vielzahl von zumeist privatrechtlich organisierten Vereinigungen nicht unerheblichen Rechtsunklarheiten und -unsicherheiten ausgesetzt, welche durch das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) teils noch weiter zugenommen haben. Um diese derzeit bestehenden Rechtsunklarheiten und -unsicherheiten in Bezug auf die Begründung, Übernahme und Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit auszuräumen, wird zu Beginn dieser Abhandlung dargestellt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Tätigkeit als Ehrenamt qualifizieren zu können. Darauf aufbauend erfolgt eine Abgrenzung des Ehrenamts von einem Arbeitsverhältnis. In diesem Kontext erfolgt überdies eine statusrechtliche Einordnung von Amateur-, Vertrags- und Lizenzspielern. Daran anschließend werden die sich aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit ergebenden Rechte und Pflichten zuerst während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (u. a. Arbeitsfreistellung, Entgeltfortzahlung, Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), Kündigung, Bestehen eines Anspruchs des Arbeitgebers gegenüber dem Ehrenamtsträger auf Erstattung des während der Ehrenamtsausübung fortgezahlten Entgelts) und sodann generell (u. a. Pflicht zur Beteiligung des Personal-/Betriebsrats bei der „Einstellung“ von Ehrenamtlichen, Aufwandsentschädigung und Aufwendungsersatz, Haftungsfragen, Fragen zur Sozialversicherungspflicht, Beendigung) sowie die steuerrechtliche Privilegierung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht erörtert.