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Novellierungsbedarf im Recht der privaten Sicherheitsdienste

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Die privaten Sicherheitsdienste sind in der deutschen Sicherheitsarchitektur zu einem festen Bestandteil geworden. Die privaten Sicherheitsunternehmen und ihre Beschäftigten übernehmen zahlreiche Sicherheitsaufgaben und sind in der Öffentlichkeit präsent. Aufgrund der Erweiterung der Tätigkeitsbereiche steigen auch die Umsätze der Sicherheitsbranche. Das Gut „Sicherheit“ ist zu einem Wirtschaftsgut geworden. Mit der zunehmenden Bedeutung und der ständigen Erweiterung der angebotenen Sicherheitsdienstleistungen wachsen allerdings auch die Probleme, weil die privatrechtlichen Sicherheitsdienstleister die erwarteten Standards nicht immer einhalten bzw. erfüllen. Immer wieder befeuern die Vorfälle beim privaten Sicherheitspersonal die Diskussionen über eine zeitgemäße Modernisierung des Sicherheitsgewerberechts. Als Reaktion auf die Vorfälle wurde § 34a GewO mehrmals reformiert, zuletzt Ende des Jahres 2016. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit der Frage, ob im Recht privater Sicherheitsdienst ein Novellierungsbedarf besteht. Die bisherigen Regelungen über die privaten Sicherheitsdienstleister werden auf den Prüfstand gestellt. Dabei wird ein Überblick über die Probleme und den Diskussionsstand vermittelt. Daneben beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, auf welche Art und Weise die notwendige Novellierung umgesetzt werden kann, und unterbreitet einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des privaten Sicherheitsgewerberechts in Form einer Zertifizierung.

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