Burgrecht
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Geding-, Satz- oder Paktbürger wurde im Spätmittelalter, wer seine ständischen und wirtschaftlichen Sonderrechte bei der Einbürgerung in einer Stadt behalten wollte. Der Einbürgerungsvertrag wurde im oberdeutschen Raum als Burgrecht bezeichnet und für Adel, Klöster, Juden, Landgemeinden und sogar zur gegenseitigen Einbürgerung ganzer Stadtgemeinden verwendet. Dadurch entwickelten sich die Burgrechte zu politischen Verträgen, die sowohl zum Instrument städtischer Territorialisierung, als auch zur Vereinnahmung städtischer Politik durch Klöster und Adel werden konnten. Die Studie zeigt anhand von Fallbeispielen des 13. bis 15. Jahrhunderts im schweizerischen Raum, wie direkt und tiefgreifend Burgrechte die Politik, Gesellschaft und Konflikte im Untersuchungsraum prägten und wie dynamisch die Akteure mit den Verträgen umgingen.