Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
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Durch die Einführung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zum 1. Januar 2012 wurde eine neue Versorgungsform geschaffen, die eine hochspezialisierte ambulante Behandlung von Patienten mit bestimmten komplexen sowie seltenen Erkrankungen ermöglicht. Sowohl niedergelassene als auch an Krankenhäusern tätige Ärzte können in Form interdisziplinärer Teams an der ASV teilnehmen. Die Anforderungen und Vorgaben für erste Indikationsbereiche wurden bereits durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, erste ASV-Teams haben ihre Tätigkeit aufgenommen. Die bbw Hochschule Berlin analysiert auf Initiative und in Kooperation mit dem Bundesverband ASV die Entstehungsphase dieser wegweisenden Versorgungsstruktur. Für eine erste Zwischenbilanz wurden ASV-Teamleiter sowie die Erweiterten Landesausschüsse zu ihren Erfahrungen befragt und Daten der ASV-Servicestelle herangezogen. Eine Zusammenfassung der Aussagen und Ergebnisse sowie konkrete Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber finden sich in diesem Bericht.