Strommarkt 2.0 - Kapazitätsreserve und Stilllegungsprämie versus europäisches Beihilfenrecht
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Am 04.11.2015 wurde durch die derzeitige Bundesregierung Deutschlands der „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)“ in den Bundestag eingebracht. Zwei wesentliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfes sind die Umsetzung der nationalen und europäischen Klimapolitik und die Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie für Bürger und Unternehmen. Gerade die Versorgungssicherheit wird für einen hochentwickelten Industriestandort wie Deutschland als außerordentlich wichtig eingestuft. Neben der Versorgungssicherheit sind auch klimapolitische Zielsetzungen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes berücksichtigt worden. Die in die Zukunft gerichtete Weiterentwicklung des Strommarktes und die Berücksichtigung der Klimaziele werden programmatisch als „Strommarkt 2.0“ bezeichnet. Entsprechend der grundgesetzlichen Bestimmungen wurde der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren beteiligt und hat am 18.12.2015 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.