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Kindstötung als minder schwerer Fall des Totschlags

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Durch das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts, verkündet im Jahr 1998, wurde der Privilegierungstatbestand der Kindestötung § 217 StGB a. F. aufgehoben. Ziel der Arbeit war es, die auf Basis der seit dem Wegfall des § 217 StGB a. F. dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegten Fälle zu untersuchen, inwieweit die Ausnahmesituation einer Mutter, welche ihr Kind, während oder kurz nach der Geburt tötet (sog. Neonatizide) durch eine Anwendung des § 213 StGB in der Praxis Berücksichtigung finden kann bzw. findet.

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