Schuldverträge
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Dieses Skriptum bietet einen gezielten Überblick über das ebenso interessante wie umfassende Rechtsgebiet der Schuldverträge . Es eignet sich nicht nur bestens als Lernbehelf für Studierende und juristische Berufsanwärter , sondern auch für den interessierten Praktiker des Zivilrechts zur raschen Gewinnung aktueller Basisinformation in diesem sich ständig ändernden bürgerlich-rechtlichen Kernbereich. So gab es seit der Vorauflage im Bereich des ABGB nicht weniger als 10 Novellen, von denen sich das Erbrechtsänderungsgesetz (BGBl I 2015/87 – ErbRÄG) auf die hier behandelten Verträge (Erbschaftskauf, Schenkung) besonders auswirkt. Hinsichtlich des Verbraucherrechts wurde das KSchG zuletzt durch BGBl I 2018/58 (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz), zuvor durch BGBl I 2018/51 (zum Versicherungsrecht), ferner durch BGBl I 2016/35 (Verbraucherzahlungskontogesetz), BGBl I 2015/105 (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) sowie durch BGBl I 2017/50 (Pauschalreisegesetz – PRG) insgesamt immerhin fünfmal novelliert. Durch die zuletzt genannte Novelle wurde das Reiserecht durch das eigens geschaffene Pauschalreisegesetz im Anschluss an EU-Vorgaben grundlegend neu gestaltet und hier anhand praktischer Beispielsfälle einleuchtend dargestellt. Ferner ist der (komplexe) Bereich des Mietrechts (Bestandvertrag) mit der Wohnrechtsnovelle 2015 (BGBl I 2014/100) hervorzuheben. Die letzte Aktualisierung des MRG erfolgte durch BGBl I 2018/58 (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz). Wichtige Änderungen im Bereich des Verbraucherkreditvertrags brachte das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (BGBl I 2015/135 idF BGBl I 2017/93), die auf das Wesentliche bezogen eingearbeitet wurden. Darüber hinaus berücksichtigt die vorliegende Neuauflage in bewährter Manier im Hinblick auf die verschiedenen Vertragstypen vor allem die neueste Judikatur des OGH . Das manifestiert sich beispielsweise in den Ausführungen zum Kauf-, Miet, Dienst-, Werk-, Leihe - und (Verbraucher-) Kreditvertrag , aber auch etwa in den Ausführungen zum Mobilfunk-, Bau- und Teilzeitnutzungsvertrag . Überall erfolgte die Einarbeitung im Interesse rascher und konziser Information auf aktuelle und zentrale Gesichtspunkte bezogen, illustrativ, knapp und verständlich.