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Verjährungsbeginn der Ansprüche von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter gemäß § 199 I BGB

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Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des § 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht.

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2018, pevná

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