Die Lebensleistung des Täters als Strafzumessungserwägung
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Aufsehenerregende Strafverfahren wie die Prozesse gegen Peter Graf, Klaus Zumwinkel, Thomas Middelhoff, Uli Hoeneß oder zuletzt Werner Mauss entfachen unter Laien wie Juristen angeregte Diskussionen zu den unterschiedlichsten Facetten des jeweiligen Falles. Besonders leidenschaftliche Debatten entstehen dann, wenn auf die 'Lebensleistung' des Angeklagten hingewiesen und nach ihrer Berücksichtigung bei der Strafzumessung gefragt wird. Denn während der BGH eine Strafzumessungsrelevanz einfach begründungslos annimmt, befürchten die Gegner ein Klientelstrafrecht für Bessergestellte. Dass diese gerade in Bevölkerung und Medien äußerst kontrovers diskutierte Problematik rechtsdogmatisch lange vernachlässigt geblieben ist, erstaunt deshalb umso mehr. Tobias Stadler zeigt auf Grundlage des herrschenden Strafzumessungskonzepts auf, ob und wie eine Berücksichtigung erfolgen kann, ohne dabei einen Bessergestelltenbonus hervorzurufen.