Das Recht auf Vergessenwerden
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Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist mit der EuGH-Entscheidung „Google Spain“ und im Rahmen der Diskussion um die DSGVO Schlagwort für das Interesse des Menschen geworden, belastende oder unvorteilhafte Informationen über die betroffene Person aus der Öffentlichkeit des Internets zurückzuholen oder zumindest vor der Mehrheit der Internetnutzer verborgen zu halten. Carina Becker befasst sich mit den Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung eines solchen Begehrens. Sie untersucht Anspruchsgrundlagen aus dem Datenschutz- und dem Äußerungsrecht unter Berücksichtigung der neuen Regelungen der Art. 17 und Art. 85 DSGVO. Im Rahmen der entwickelten Lösung stellt sie einen Katalog geeigneter Abwägungskriterien vor, der sowohl die persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Betroffenen als auch die Veröffentlichungsfreiheiten der Informationsanbieter und die Informationsinteressen der Nutzer angemessen berücksichtigt und so flexible, abwägende Einzelfalllösungen ermöglicht.