Öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen im schweizerischen Haftungsrecht
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Der Trend zur Regulierung der Wirtschaftsakteure durch das öffentliche Recht hält an, gerade im Finanzmarktrecht. Ob und inwiefern sich Private bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf öffentlich-rechtliche Ver-haltensnormen berufen können, wurde in der Schweiz allerdings noch nie monografisch untersucht. Die vorliegende St. Galler Dissertation widmet sich dieser Frage. Dabei legt sie ein theoretisches Fundament und untersucht gestützt darauf, auf welchen Wegen ein Zivilrichter im geltenden Schweizer Haftungsrecht öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen zur Anwendung bringen kann. Erörtert werden z. B. das Institut der Doppelnorm, die Auslegung nach dem Vertrauensprinzip, Generalklauseln wie der Grundsatz von Treu und Glauben oder die auftragsrechtliche Sorgfaltspflicht und der Verweis auf Schutznormen gemäss Art. 41 Abs. 1 OR. Dank dem Stichwortverzeichnis lassen sich Einzelfragen einfach nachschlagen.
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Öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen im schweizerischen Haftungsrecht, Matthias Kuert
- Jazyk
- Rok vydání
- 2018
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- Titul
- Öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen im schweizerischen Haftungsrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Matthias Kuert
- Vydavatel
- Dike
- Rok vydání
- 2018
- ISBN10
- 3038910589
- ISBN13
- 9783038910589
- Série
- St. Galler Schriften zum Finanzmarktrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Der Trend zur Regulierung der Wirtschaftsakteure durch das öffentliche Recht hält an, gerade im Finanzmarktrecht. Ob und inwiefern sich Private bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf öffentlich-rechtliche Ver-haltensnormen berufen können, wurde in der Schweiz allerdings noch nie monografisch untersucht. Die vorliegende St. Galler Dissertation widmet sich dieser Frage. Dabei legt sie ein theoretisches Fundament und untersucht gestützt darauf, auf welchen Wegen ein Zivilrichter im geltenden Schweizer Haftungsrecht öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen zur Anwendung bringen kann. Erörtert werden z. B. das Institut der Doppelnorm, die Auslegung nach dem Vertrauensprinzip, Generalklauseln wie der Grundsatz von Treu und Glauben oder die auftragsrechtliche Sorgfaltspflicht und der Verweis auf Schutznormen gemäss Art. 41 Abs. 1 OR. Dank dem Stichwortverzeichnis lassen sich Einzelfragen einfach nachschlagen.