Die (unangekündigte) Datenschutzkontrolle des BfDI im Anwendungsbereich des BDSG und des TKG
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Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Datenschutzkontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) im Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auseinander, wobei Vor-Ort-Kontrollen und die damit potentiell für die jeweiligen Adressaten der Kontrolle einhergehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen im Fokus stehen. Im Rahmen des BDSG wird die Kontrolle öffentlicher Stellen des Bundes durch den BfDI untersucht und im Rahmen einer Gegenüberstellung zur strafprozessrechtlichen Untersuchung herausgearbeitet, inwiefern die gesetzlich geregelte Unterstützungspflicht gegenüber dem BfDI im Rahmen der Datenschutzkontrolle inhaltlich begrenzt ist. Zudem wird die sogenannte Notstandsklausel im Bereich geheimdienstlicher Datenverarbeitung untersucht. Im Bereich des TKG wird der Verweis des § 115 Abs. 4 TKG auf § 24 BDSG außerhalb der Erbringung von Universaldienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit Art. 13 GG kritisch erläutert. Dabei wird auch die Kontrollzuständigkeit des BfDI im Bereich des TKG unter Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten der Vornahme einer Datenschutzkontrolle eines Unternehmens verfassungskonform ausgelegt. Auch die Kontrollzuständigkeit des BfDI für Unternehmen, die Universaldienste erbringen, wird untersucht. Im Rahmen eines Exkurses wird zudem das Problem der Qualifizierung eines Arbeitgebers, der die Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel erlaubt, aufgegriffen und unter Berücksichtigung der Zuständigkeit des BfDI werden weitere Argumente