Die Pensionen ab dem Jahr 2019
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Vor allem wurde die Information für Personen, deren Gesundheitszustand sich verschlechterte, erweitert durch: Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstgerichtlichen Judikatur, Judikatur in Grenzfällen; einen Rahmenzeitraum, in dem die für eine Berufsunfähigkeitspension benötigten Versicherungsmonate liegen müssen; die benötigten Versicherungsmonate für das Vorliegen von Berufsschutz. Weiters sind in die heurige Auflage aufgenommen: Judikatur zur Schwerarbeitspension; ein Beispiel hinsichtlich der Rentabilität der Entrichtung von Beiträgen zur Höherversicherung; die Höhe der Witwenpension einer Geschiedenen (bei Unterhaltsanspruch); wann für in Österreich wohnende EU-Pensionisten Anspruch auf Ausgleichszulage besteht und wann nicht. Wie immer sind die unerlässlichen und wichtigen Übersichten, Tabellen und Zusammenstellungen enthalten, welche zusammen mit den erläuternden Erklärungen die Pesionsberechnung veranschaulichen. Ebenfalls angeschlossen ist auch heuer wieder eine Tabelle der Brutto/Nettopension für 2019.