Personengesellschaften zur Ausübung freier Berufe
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Für die Zusammenarbeit von Freiberuflern hat der deutsche Gesetzgeber 2013 die bis dahin unbeliebte Partnerschaftsgesellschaft zur „Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung“ aufgewertet, scheut aber bislang eine schlüssige Gesamtreform der Personengesellschaften und ihrer berufsrechtlichen Einbettung. Auf der Suche nach möglichen Vorbildern richtet Jan Glindemann den Blick nach Frankreich, wo man bereits seit den 1960er Jahren eine spezifische Personengesellschaft für Freiberufler kennt und 2015 die berufsrechtlichen Rahmenvorgaben für die Kooperation der juristischen Berufe wesentlich liberalisiert hat. Schwerpunkte des Rechtsvergleichs liegen auf den Konsequenzen der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften, Beschränkungen des Gesellschafterkreises (interprofessionelle Zusammenarbeit und Kapitalbeteiligung Berufsfremder), der Sicherung freiberuflicher Unabhängigkeit in der Geschäftsführung sowie der Haftungsverfassung.