Die rechtlichen Beziehungen der Parteien einer gewinnbeteiligten Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting)
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Die Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) hat als Finanzierungsmethode seit der massiven Verbreitung des Internets eine rasante Entwicklung erfahren. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ein Kapitalbedarf über eine Vielzahl von Kapitalgebern mit (kleinen) individuellen Beträgen gedeckt und der Kontakt hierbei über eine spezifizierte Internet-Plattform hergestellt wird. Das Crowdfunding sowie die verbreiteten Unterarten werden erläutert und voneinander abgegrenzt. Den Gegenstand dieser Arbeit stellt die Unterart der gewinnbeteiligten Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting) dar. Hierbei erhalten die Kapitalgeber für das zur Verfügung gestellte Kapital eine mit dem Erfolg des Unternehmens des Kapitalnehmers verknüpfte prozentuale Vergütung. Bei einem Crowdinvesting entsteht eine Dreiecksbeziehung zwischen dem Initiator als Kapitalnehmer, den Unterstützern als Kapitalgebern und dem Plattformbetreiber als dazwischengeschalteter Intermediär. In den unterschiedlichen Stadien und Verläufen einer Crowdinvesting-Finanzierung bestehen jeweils sowohl vorvertragliche als auch vertragliche Beziehungen der Parteien zueinander. Die jeweiligen gegenseitigen Pflichten aus den Vereinbarungen werden analysiert und anhand der einzelnen Charakteristika unterschiedlichen (kodifizierten) Vertragstypen zugeordnet. Im Rahmen dessen werden die jeweiligen Vertragstypen hinsichtlich der spezifischen Besonderheiten eines Crowdinvesting geprüft. Darüber hinaus werden jeweils Widerrufsrechte, Haftungsausschlüsse, insbesondere per AGB durch sog. Disclaimer, und Unterschiede aufgrund einer Einordnung der beteiligten Parteien als Verbraucher oder Unterstützer untersucht. Auch wird die Verwendung von einfachen und qualifizierten Nachrangvereinbarungen durch AGB untersucht. Im Laufe der Arbeit wird an den jeweils notwendigen Stellen auf die Neuerungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) eingegangen und insbesondere der § 2a VermAnlG wird zum Ende der Arbeit kritisch hinterfragt. Zu den sich aus dem KASG ergebenden prospekt- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, nimmt die Arbeit keine Stellung. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung samt einem Ausblick in die Zukunft der gewinnbeteiligten Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting)