Selbstorganisation des parlamentarischen Regierungssystems
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Das Staatsorganisationsrecht organisiert den Prozess politischer Willensbildung, sagt man. Doch die Staatsorgane organisieren sich auch fortwährend selbst, bestimmen dadurch ihr Verhältnis untereinander und erzeugen auf diese Weise zugleich wirkungsmächtige Selbstbeschreibungen. Das gilt insbesondere für das Zentrum der Verfassung, das parlamentarische Regierungssystem. Florian Meinel untersucht das Verfassungsrecht dieses Regierungssystems aus der indirekten Perspektive der oft als bloße Geschäftsordnungsautonomie missverstandenen parlamentarischen Selbstorganisation. Sie ist nie nur introvertierte Selbststeuerung des parlamentarischen Lebens, sondern immer auch Zugriff auf die parlamentarisch verantwortliche Regierung. Dies führt zurück zu höchst unterschiedlichen Begründungen jener Autonomie seit dem Revolutionszeitalter, demonstriert die Langlebigkeit spätkonstitutioneller Muster im deutschen Verständnis des Parlaments und weist voraus auf die Zukunftsfrage der parlamentarischen Regierungssysteme: ihre institutionelle Anpassungsfähigkeit.