Terrorismusbekämpfung im Strafrecht
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Europa war in den letzten Jahren vermehrt Zielscheibe islamistisch motivierter Attentate, die Teil einer neuartigen, globalen Erscheinungsform des Terrorismus sind. Nicht nur, um begangene Attentate zu sanktionieren, sondern um sie von vornherein zu verhindern, wird Strafrecht eingesetzt. Verhaltensweisen, von denen befürchtet wird, dass sie Vorläuferhandlungen zu Terrorakten darstellen könnten, werden dazu unter Strafe gestellt. Solche Bestimmungen stehen im Widerspruch zur retrospektiven Funktion des Strafrechts und können Verletzungen des Bestimmtheitsgebots und der Freiheitsrechte nach sich ziehen. Wie viel Strafrechtsvorverlagerung ist legitim, um dem Ziel «Sicherheit» näher zu kommen? Das vorliegende Werk geht dieser Frage nach und beleuchtet geltende Terrorismus-Straftatbestände in der Schweiz sowie mögliche Änderungen.