Das Rechtsgut als legitimer Zweck bei der Kriminalisierung im Rechtsstaat und die staatliche Pflicht einer Entkriminalisierung
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Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob der demokratisch legitimierte Gesetzgeber in einem Rechtsstaat bei der Kriminalisierung gewissen Regeln unterworfen ist oder ob er nach freiem Belieben entscheiden darf, ein bestimmtes Verhalten unter Strafandrohung mit dem Strafrecht zu verbieten. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Verhalten gewisse inhaltliche Eigenschaften aufweisen muss, damit es als „materielles Verbrechen“ eingestuft und mit dem Strafrecht verboten werden kann, das Strafgesetz also dem „materiellen Verbrechen“ folgt, oder ob das „Verbrechen“ bloß in formeller Weise als tatbestandliches Verhalten bezeichnet werden kann, das dem Strafgesetz folgt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dem gegenwärtigen Betäubungsmittelstrafrecht gegenübergestellt und bewertet. Das Werk endet in einem Vorschlag zur Ermöglichung von Modellprojekten einer kontrollierten Abgabe von Cannabis im Sinne einer Legalisierung.