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Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, in welcher Weise die EU Einfluss auf die Medienvielfaltsicherung der Mitgliedstaaten nehmen kann. Dabei wird grundlegend herausgearbeitet, dass der EU auf diesem Gebiet keine Regelungskompetenz zukommen kann. Dies ergibt sich schon aus der Achtungspflicht bezüglich der nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten. Dennoch stellt die Medienvielfalt einen so grundlegenden Wert des Unionsrechts dar, dass die EU gehalten ist, Gefährdungen derselben aufzuspüren und diesen entgegenzutreten. Insoweit kann Art. 2 EUV auch eine kompetenzübergreifende Wirkung entfalten. Da die Sicherung der Medienvielfalt jedoch in vertretbarer Weise unterschiedlich durch die zuständigen mitgliedstaatlichen Gesetzgeber ausgestaltet werden kann, müssen europäische Vorgaben sich auf unabdingbare Mindeststandards beschränken. Zur Identifizierung solcher Mindeststandards kann insbesondere Art. 10 EMRK herangezogen werden.
Nákup knihy
Die Medienvielfalt als Aspekt der Wertesicherung der EU, Jan Nielsen
- Jazyk
- Rok vydání
- 2019
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die Medienvielfalt als Aspekt der Wertesicherung der EU
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Jan Nielsen
- Vydavatel
- Duncker & Humblot
- Rok vydání
- 2019
- ISBN10
- 3428156951
- ISBN13
- 9783428156955
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, in welcher Weise die EU Einfluss auf die Medienvielfaltsicherung der Mitgliedstaaten nehmen kann. Dabei wird grundlegend herausgearbeitet, dass der EU auf diesem Gebiet keine Regelungskompetenz zukommen kann. Dies ergibt sich schon aus der Achtungspflicht bezüglich der nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten. Dennoch stellt die Medienvielfalt einen so grundlegenden Wert des Unionsrechts dar, dass die EU gehalten ist, Gefährdungen derselben aufzuspüren und diesen entgegenzutreten. Insoweit kann Art. 2 EUV auch eine kompetenzübergreifende Wirkung entfalten. Da die Sicherung der Medienvielfalt jedoch in vertretbarer Weise unterschiedlich durch die zuständigen mitgliedstaatlichen Gesetzgeber ausgestaltet werden kann, müssen europäische Vorgaben sich auf unabdingbare Mindeststandards beschränken. Zur Identifizierung solcher Mindeststandards kann insbesondere Art. 10 EMRK herangezogen werden.